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warten sie mal bis sie eine ganz gewöhnliche klage der Stadt Rüdesheim auf ihrem Blasterquatschertisch haben wegen Diffamierung einer <kommune des internationalen touristischen Interesses, ich weise darauf hin das Rüd- zu den internationalen kennzeichen gehören die geschützt und nur mit Genehmigung des zuständigen Landratsamtes hier Bad Schwalbach verwendung, auch in Literatur und Satire und auch ihr Anhängsel -i- befreit sie nicht aus der pflicht hier einen Antrag zu stellen und den Umfang ihrer beabsichtigsten Publikation in der sie die drei inkriminierten Buchstaben verwenden darlegen, die Anzahl der Zitierungen muß ebenfalls korrekt angegeben sein, schließlich zählt jedes hrrrmmm, Mit freundlichen Grüßen. Basierend auf diesem Schreiben welches wir als Hinweis werten kann bei weiterer Verwendung der genannten Buchstabenkombination Ihrerseits jederzeit und wiederholt ein Bußgeld verhängt werden. Weitere Maßnahmen sind vorbehalten wie die Sperrung ihres Kommunikationsanschlußes, die Beschlagnahme von in ihreem Besitz befindlichen Gütern, auch INHAFTIERUNG BEI OBSESSIVER WEITERVERWENDUNG der geschützten drei Buchstaben, ei wo leben wir denn, das ist ein rechtsstaat. oder täusche ich mich.
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