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Waschmaschinenbenutzer schrieb am 30.10. 2005 um 21:18:10 Uhr über

GEMA

GEMA steht für »Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte«. Sie verwaltet, wie der Name schon sagt, Aufführungs- und Senderechte für ihre Mitglieder. Die GEMA schüttet den Mitgliedern im jährlichen Turnus Tantiemen aus, wenn ihre Werke öffentlich aufgeführt werden (z.B. im Fernsehen oder Rundfunk). Die Höhe der Tantiemen wird durch einen komplizierten Schlüssel festgelegt.

Für den Künstler (=Urheber) hat eine GEMA-Mitgliedschaft den Vorteil, dass er nicht selbst jede einzelne Nutzung seines Werkes genehmigen muss, was je nach Bekanntheitsgrad mit Sicherheit geradezu eine Farce wäre.

Es wird zwischen U- und E-Musik unterschieden (Unterhaltung und Ernste Musik, letzteres bezeichnet klassische Werke, ersteres quasi jedes Pop- und Rock-Werk).

Die GEMA ist aufgrund des Urheberrechts als staatliche Institution verpflichtet, jeden Urheber aufzunehmen, der bereits ein musikalisches Werk aufgeführt oder veröffentlicht hat.

Neben der GEMA gibt es noch weitere Verwertungsgesellschaften, beispielsweise die VG Wort (für Texte) und die GVL (für Leistungsschutzrechte).


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