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Die Leiche schrieb am 19.12. 2007 um 22:19:09 Uhr über

Bürgerfortbildung

Der Stellvertretende Landesvorsitzende der CDU in Sachsen-Anhalt ist kurz vor den Feiertagen mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit getreten, eine verpflichtende Bürgerfortbildung einzuführen, deren Erfolg durch eine alljährliche Bürgerprüfung nachzuweisen wäre. Fortbildungs- und Prüfungsinhalte für alle Bürger wären demnach Aufbau und Inhalt der Verfassung der BRD, der EU und der UN, deren Organe und ihre Funktionsweise, die Bedeutung der einzelnen Grund- und Menschenrechte sowie der sonstigen Staatsziele wie dem Umwelt- und Klimaschutz, der parlamentarischen Demokratie, des Sozial- und Rechtsstaates und ähnliches mehr. Bei Abiturienten könne man bis zu ihrem dreissigsten, bei Hochschulabsolventen bis zum vierzigsten Lebensjahr von jährlichen Prüfungen auf Antrag befreit werden, so der Politiker. Bei Nichtbestehen der Prüfung könnte der Besuch von Bürgerfortbildungs-Veranstaltungen vorgeschrieben und mit den allgemeinen Mitteln des Verwaltungszwanges durchgesetzt werden, bei mehrfachem Nichtbestehen solle das aktive wie passive Wahlrecht suspendiert werden - der stellvertretende Landesvorsitzende räumte freimütig ein, daß die letztere Option durchaus noch verfassungsrechtlicher Prüfung bedürfe, und das letzte Wort hierüber auch in seinem Landesverband noch nicht gesprochen sei. Keinesfalls solle auch wiederholtes Nichtbestehen der Bürgerprüfung zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit führen, so wurde betont.


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