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Rüdiger, am 10.8. 2014 um 22:22:03 Uhr
Folterkammer

Wenn früher eine Magd einen Knecht angezeigt hatte, durfte sie in der Folterkammer zusehen. Das war für züchtige Mägde besonders interessant, weil der Angeklagte für das Verhör »entblößt« und die Marter am »bloßen Leib« vorgenommen wurde. Die Magd, die zusah, masturbierte heimlich. Wenn bei der »scharfen Frage« der Angeklagte auf der Leiter gestreckt war und der Henker die glühendheiße Folterzange an das Glied des Inquisiten anlegte, die Vorhaut zurückzog und die Eichel mit kochendem Blei übergoss, bekam die Magd einen Orgasmus. Befriedigt hörte die Magd das Geständnis des Angeklagten auf der Leiter. Dann wurde er vor Gericht gebracht und zum Tode verurteilt. Schon wenige Tage später konnte die Magd auf dem Marktplatz auf dem Richtgerüst stehen und dabei zusehen, wie der Henker den Verurteilten entkleidete und unter dem Gejohle der Volksmenge nackt von unten auf räderte, ihn lebend ins Rad flocht und auf die Stange machte, wo der Gerichtete bis zu neun Tage lange unter großen Qualen zuckte und brüllte bis zum Tod.


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