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Christine, am 25.10. 2019 um 12:31:39 Uhr
Genf

»Wenn die Geschäftsordnung des Ausschusses vorschreibt, dass Staatsangehörige der Über-prüfung ihres eigenen Staates fernbleiben müssen, was gilt dann für EU-Bürger_innen? Ist die EU-Bürgerschaft etwas anderes als eine nationale Staatsbürgerschaft? Wir haben das bejaht, haben aber eine salomonische Entscheidung getroffen. Die Geschäftsordnung wurde geändert. Mitglieder des Fachausschusses, die die EU-Bürgerschaft haben, können zwar nichtLänder“berichterstatter_in sein, nehmen aber an der Staatenüberprüfung teil. Die EU, das verdeutlichte die Anhörung, ist gewillt, die Führungsrolle bei der Umsetzung der UN-BRK in Europa zu übernehmen. Damit sie es kann, müssen von ihr selbst jedoch noch viele Hürden aus dem Weg geräumt werden

?! Was nun? Ist das nun UNO oder doch nur ein zweites Maastricht bei den Schweizern?


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