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Schmidt schrieb am 6.7. 2012 um 19:03:55 Uhr über

Pfandflaschensammlungswesen

Aufgrund aktueller Entwicklungen gibt das Pfandflaschensammlungswesen die folgenden dringlichen Empfehlungen heraus:

Das über den Tag gesammelte Flaschengut ist auf mehrere Geschäfte zu verteilen und sollte zehn (in Ausnahmefällen zwanzig Flaschen) pro Abgabestelle nicht übersteigen.
Ausnahmen hiervon sind zulässig bei ortüblichen Außenveranstaltungen in Geschäftsnähe.

Kunden mit wenigen Flaschen sind vorzulassen.

Das Abgabegut ist in gereinigtem Zustand abzugeben.
Tote Mäuse in Bierflaschen sind ein Hausverbotsgrund.

Zur Reinigung hat der Pfandflaschensammler seine Unterkunft aufzusuchen und dort das Leergut mit Wasser und Seife zu behandeln.

Notfalls tut es auch das Ufer der Isar oder das Rheinufer.

Das Leergut sollte anschließend gut abgeschüttelt werden.

An türkischen Kleinkiosken sind nie mehr als drei Bierflaschen abzugeben um nicht unangenehm aufzufallen.

Ein Pfandflaschensammler hat sich stets so zu verhalten das er nicht als Pfandflaschensammler erkannt wird.

Insbesondere sind nur oberflächliche Blicke in öffentliche Abfallkörbe erlaubt, keinesfalls das tiefe Herumwühlen darin.

Flaschen und Dosen die sich in der Nähe von aufgeplatzten Hundekotbeuteln befinden sind unbedingt liegenzulassen.

Derartige Wertbehälter sind nur durch einen zertifizierten Hygieniker zu entsorgen/aufzusammeln wie es beispielsweise ein promovierter Chemiker ist.




















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