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baumhaus, am 14.5. 2012 um 23:44:35 Uhr
Regelwerk

Mir war ja gesagt worden, ich müsse, wenn ich jemanden einstelle und Chancen auf eine Förderung haben wolle, eine Betriebsnummer beantragen. Ohne Betriebsnummer kein Förderantrag und ohne Förderantrag keine Förderung. Also hatte ich online eine Betriebsnummer beantragt.

Heute Anruf vom sogenannten Betriebsnummernservice der »Agentur für Arbeit«: Man könne mir keine Betriebsnummer zuteilen. Ich müsse diese unmittelbar vor Arbeitsbeginn des Angestellten (was dann ja der 1.6. wäre) anfordern. Wenn man das schon ein paar Wochen vorher mache, setze man sämtliche Mechanismen (Kranken- und Rentenkassen, Finanzamt) in Gang, und das wolle ich ja bestimmt nicht(?) - Jedenfalls sollte ich die Betriebsnummer später beantragen.
Auf meine Frage, wie ich denn dann an die Förderung komme, antwortete man mir sehr routiniert, die Kollegen vom »Arbeitgeberservice« hätten in diesem Punkt wohl das Regelwerk noch nicht ganz durchschaut. Wer eine Förderung wolle, könne diese ohne Betriebsnummer beantragen. Er bekäme dann eine Kundennummer...

Ich beginne zu ahnen, warum es in Deutschland so viele Arbeitslose gibt. Nicht, weil es an Arbeit mangelt - sondern weil man hier schikaniert und ausgebeutet wird, wenn man jemanden beschäftigen will.


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