Am 6. 2020 begann in New York der Strafprozess wegen (schwerer) Sexualverbrechen gegen den im Zeichen der MeToo-Kampagne seit Oktober 2017 bereits weltweit massenmedial vorverurteilten Filmproduzenten Harvey Weinstein, der sich in erster Linie fünf Anklagepunkten auf Basis der Aussagen von zwei (Haupt-)Zeuginnen gegenübersieht.
Am 18. März 2013 soll Weinstein die Hairstylistin und damals angehende Schauspielerin Jessica Mann in einem Hotelzimmer in Manhattan vergewaltigt haben (darauf beziehen sich die Anklagepunkte: „first-degree-rape“, „third-degree-rape“ und „one count of predatory sexual assault“); am 10. Juli 2006 habe er der freien Produktionsassistentin Mimi Haleyi in seinem Soho-Apartment Cunnilingus aufgezwungen („criminal sex act“ und „one count of predatory sexual assault“).
In zweiter Linie sollen ihm – erst bei Schuldspruch im Sinne der Anklage! – die Aussagen von vier weiteren mutmaßlichen Opfern, deren Fälle allerdings juristisch ungeklärt (teilweise auch verjährt) sind und an sich selbst nicht zur Verhandlung stehen, durch Glaubwürdigkeit ein „Muster“ (pattern) räuberischer sexueller Übergriffe, also den „Plan“ nachweisen, junge in Hollywood Beschäftigung suchende Frauen (seriell) sexuell zu attackieren oder auszunutzen („and that he used his power in the movie industry to prey on and manipulate young women who hoped to further their careers“, CNN, 04.02.2020), um so eine Erhöhung des Strafmaßes zu erwirken, auf dass Weinstein für insgesamt 25 (oder mehr) Jahre ins Gefängnis gehe.
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