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Liquidationsdefensive schrieb am 19.8. 2002 um 20:09:54 Uhr über

gedankenverbrechen

Gedanken sind niemals Verbrechen, nur die Absichten, die sich hinter ihnen verbergen mögen und die Taten, die auf ihrer Grundlage ausgeführt werden. Wären Gedanken Verbrechen, müsste man den Denker des Gedankens für sein Denken bestrafen. Gedanken können so verletzend sein wie ein Schlag ins Gesicht, trotzdem dürfen Gedanken nicht durch Verhaftung, sondern nur durch Gegengedanken bekämpft werden, so übel die Gedanken auch sein mögen. Dieser Preis der Freiheit muss bezahlt werden, gleichgültig wie hoch er ist.
Allerdings gibt es vielleicht auch Gedankenverbrechen, die so sind wie schlechter Geschmack, wie eine grüne Krawatte auf einem rosa Hemd - zu bestrafen eher mit einem Kopfschütteln. Aber ich bin so geschmacklos, auch auf manchen schlechten Geschmack beeindruckt zu starren, man weiss ja nie, ob der schlechte Geschmack nicht seinen Hintersinn hat, ganz zu schweigen vom Staunen über merkwürdige Gedanken, an deren Denkbarkeit man nie gedacht hat.
Ich rede natürlich nur über geschmacklose Gedanken, die »Verbrechen« sind - in Anführungsstrichen. Die Grenze zum Verbrechen ohne Anführungsstriche muss klar sein.


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