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Harald Siegler schrieb am 20.7. 2012 um 10:52:55 Uhr über

psychiatrie

Genau diese Empfindung hatte ich auch .
Gehorsam soll in der Psychiatrie erste Patientenpflicht sein. Bist Du ungehorsam ,dann drohen wir Dir schon mal mit der geschlossenen Station.
In meinem Fall hätten die Herrschaften der Station A 7 vieleicht voher in mein Patientenstammblatt schauen sollen ( ich bin Richter , war wegen eines burn outs dort ) Im Ergebnis der Drohung ist ein Oberarzt im Rahmen eines Disziplinarverfahrens mit Eintrag in die Personalakte abgemahnt worden und ein Stationsarzt wurde entlassen.
Das » Scheinargument« ,Zwang sei zur Schaffung von Compliance und damit zur Erhöhung des Therapieerfolges notwendig ,ist nachweislich von der Psychiatrie erfunden und wird selbst von modern denkenden Psychiatern verneint. Inzwischen ist mit dem juristischen Doppelinstrument Patientenverfügung/ Behandlungsvereinbarung ein wirksames Instrument geschaffen worden , Behandlungen oder Behandlungsteile erfolgreich zu verweigern.Psychiater,die diese Verfügung ignorieren,machen sich der schweren Körperverletzung schuldig und müssen bei einer Klage der Patienten oder Angehörigen mit hohen Haftstrafen rechnen.


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