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kuhberndchen schrieb am 22.6. 2017 um 22:50:05 Uhr über

Füße

Während dieses große Werk noch in den ersten Stadien seines Erscheinens war, hatte in Preußen im Justizministerium ein Wechsel stattgefunden. Dem neuen Justizminister Dr. Beseler erschien das bisherige Vorgehen zu langsam; er hielt für notwendig, sogleich zur Aufstellung eines vorläufigen, für die Regierungen nicht bindenden Entwurfes zu schreiten, und zwar unter tunlichster Benutzung der inzwischen immer weiter erscheinenden „Vergleichenden Darstellung“. Unter Billigung des Kaisers und nach Zustimmung der Reichsjustizverwaltung und des schon damals zugezogenen Kgl. Bayerischen Justizministers wurde so verfahren, und es trat zufolge Anordnung des Reichsjustizamts am 1. Mai 1906 in diesem Amte eine freie Kommission von praktischen Juristen mit dem Auftrage zusammen, einen formulierten Vorentwurf zu einem neuen Deutschen Strafgesetzbuch nebst Begründung auszuarbeiten.


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