Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 31, davon 31 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 16 positiv bewertete (51,61%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 7.6. 1999 um 16:30:29 Uhr schrieb
Einer über Einzugsermächtigung
Der neuste Text am 3.9. 2015 um 17:32:34 Uhr schrieb
Franz über Einzugsermächtigung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 8)

am 20.2. 2003 um 23:41:46 Uhr schrieb
EPgrüßt über Einzugsermächtigung

am 4.8. 2002 um 18:17:40 Uhr schrieb
Rufus über Einzugsermächtigung

am 9.4. 2010 um 08:40:47 Uhr schrieb
Wolf über Einzugsermächtigung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Einzugsermächtigung«

Karla schrieb am 6.11. 1999 um 22:15:14 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 3 Punkt(e)

Ich muß aufpassen, daß ich die Übersicht nicht verliere. Auf mein Konto hat fast die halbe Welt Zugriff. Bis jetzt haben sich aber alle anständig verhalten und mir noch was übrig gelassen. Äh, vielen Dank auch noch!

ski schrieb am 3.5. 2001 um 00:07:33 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 3 Punkt(e)

Einzugsermächtigung: Ein Wort wie Donnergroll. Und nur dazu da, den Verbraucher davor zu schützen, sein Geld nicht loszuwerden ... z-z-z
Wozu brauchen wir da noch ein Verbraucherschutzministerium??! Haha!!! Der Künast lach' ich doch ins Gesicht! Verzieh Dich, krude Mume, ich hab schon eine Einzugsermächtigung!

cydo schrieb am 8.12. 1999 um 01:06:56 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 2 Punkt(e)

Reite mit mir den Tod, mein
treuer Freund!
Wen interessiert eigentlich
die Unterschrift auf den
Einzugsermächtigungen ?
Niemand. Pure Bürokratie.
Hauptsache was zum Unterschreiben.
Abbuchen kann man auch ohne
irgendwelche Ermächtigung.
Und ja, außerdem sieht meine
Unterschrift von mal zu mal
anders aus. Ich habe schon damit
angefangen, die mit dem Stempel
zu machen, weil sich manche
beklagt haben, daß die jedesmal
so anders aussieht.

Vampyra schrieb am 29.10. 1999 um 17:27:07 Uhr zu

Einzugsermächtigung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Wer dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt, der zahlt garantiert immer pünktlich seine Steuern und erspart sich dadurch den Ärger mit dem Vollstreckungs-Menschen, der sonst garantiert erstmal den Computer mit dem Kuckuck versieht.

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