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ruecker42 schrieb am 5.8. 2009 um 00:04:59 Uhr über

Sperrminen

Die finden sich in den Bleistiften mit denen die Sperrvermerke geschrieben werden.

(Das ist eine fortschrittliche Behörde, die benutzen da schon Druckbleistifte, bei denen man die Minen nachfüllen kann. Beim letzten Kostenplanabgleich stellte sich nun heraus, daß der Minenverbrauch um Zehnerpotenzen über der Strichlänge aller in der Abrechnungsperiode gemachten Sperrvermerke lag, auch nach Berücksichtigung der Messfehlergrenzen. Ein mit Sonderbudget versehener Untersuchungsausschuß brachte die Ursache für diese krasse Diskrepanz zwischen Planung und Behördenrealität ans Licht: Der Sachbearbeiter N. hatte es sich zur Angewohnheit gemacht, aus den spröden, aber nicht völlig unbiegsamen Minen der Stärke B2, von denen er etliche Nachfüllpackungen in seiner Schreibtschschublade gehortet hatte, Gitter zu flechten, mit denen er, nach eigener Aussage, seinen persönlichen Freiraum, der ihm auch während der Dienstzeit zustehe, gegen die Invasion der Langeweile abschirme. Um die unzulässige Umnutzung der Minen für Sperrvermerke in Zukunft zu unterbinden wurde die Dienstanweisung für die Materialausgabe um einen entsprechenden Paragraphen erweitert, der die Ausgabe von Sperrminennachfüllpackungen nur gegen den Nachweis der bisher abgeleisteten Sperrvermerksschreiblinienlänge durch den anfordernden Sachbearbeiter zulässt. Diese Ergänzung wurde durch den Gleichsstellungsbeauftragten als nicht diskriminierend befunden und kann somit umgesetzt werden. Es soll keiner sagen dürfen, daß Behörden rechtsfreie Räume seien.)


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