In der Einleitung dieses Abschnittes teilt Jeger seine pädagogischen Ansichten mit, und es ist vielleicht nicht ohne Interesse, auch einiges von diesen zu erfahren. Wir geben daher einen kurzen Auszug aus denselben, indem wir den Wortlaut möglichst beibehalten und nur die Orthographie nach der jetzigen umändern. Einer löblichsorgsamen und wohl fürsichtigen Obrigkeit, sagt er, liegt unter anderen Amtsverordnungen ob, dass sie Vorsehung thue, damit die Jugend recht instituiret und bestellet sei. Denn gleichwie in semente posita spes messis, der einen Fruchtsamen aussäet, all seine Hoffnung auf eine gute Ernt setzet, ita totius reliquae vitae exspectatio ab educatione pueritiae dependet, also dependiret das ganze übrige Leben von einer guten Education und Auferziehung. . . . weil a juventutis institutione recta von Besorgung und Pflanzung guter und recht gearteter Jugend des ganzen menschlichen Lebens und einer wohlangeordneten Republik Heil und Wohlfahrt dependiret. . . Denn nicht die Jurisconsulta aut Plebiscita, die guten Verordnungen und Gesetze, sondern die praeclara instituta, die gute, nützliche Education und Disciplin machen eine Stadt glückselig, allermassen bös gesittete und übelgezogene Bürger und Unterthanen auch die leges exquisitissimas, die allerbest eingerichteten Gesetze verachten. . . Es ist zwar nit zu verneinen, dass die Schulen gute und böse Knaben machen . . Daher habe vor Zeiten Valentinus Trocedorfius ein sehr künstlicher Informator der Jugend, nachdem er das erstemal in die Schul zur Jugend hineingegangen, selbige also angeredet und gegrüsst: Salvete vos Nobiles, Consules, Senatores, Caesarum, Regum ac Principum Consiliarii, vos opifices, lictores et nebulones!
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