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mcnep schrieb am 5.6. 2007 um 21:47:53 Uhr über

Nachverschmutzungsrecht

Zuweilen pflegen mein Partner und ich den homosexuellen Geschlechtsakt auch dann zu vollziehen, wenn ich zuvor, wie es eingestandenermaßen vorkommt, dem Alkohol zugesprochen habe. Wenngleich dies meine Triebhaftigkeit nicht herabsetzt, ganz im Gegenteil sogar zuweilen Auslöser einer mir selbst ungewohnten Experimentierfreude ist, geschieht es bei diesen Beiwohnungen des öfteren, dass ich eine deutlich verlängerte Plateauphase durchlaufe und *** bereits das Stadium der Lustlösung erreicht hat, während ich noch damit befasst bin, den schmalen Grad zwischen Stimulation und Übererregung zu durchmessen. Um so höher rechne ich ihm an, dass er mir auch in dieser oft so heiklen nachorgasmischen Entspannungsphase ein in dieser Form niemals exakt definiertes Nachverschmutzungsrecht zubilligt, welches ich zumeist in Anspruch nehme, in dem ich mich mehr oder weniger brünstig grunzend auf seinen Bauch entlade, welcher mir seit Anbeginn unserer Beziehung ein besonderer Quell des Begehrs ist.


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