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urgs schrieb am 2.2. 2013 um 21:00:29 Uhr überRechtsbeugung |
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Ob eine Amtshandlung oder ein Urteil eines Richters eine Rechtsbeugung darstellt, ist keine irgendwie messbare Tatsache, sondern eine Bewertung. Wer also einem Amtsträger Rechtsbeugung vorwirft, bewertet, und mag dabei irren. Eine solche Bewertung unterliegt der Meinungsfreiheit.
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Rechtsbeugung einfällt. |
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