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urgs schrieb am 2.2. 2013 um 21:00:29 Uhr überRechtsbeugung |
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Ob eine Amtshandlung oder ein Urteil eines Richters eine Rechtsbeugung darstellt, ist keine irgendwie messbare Tatsache, sondern eine Bewertung. Wer also einem Amtsträger Rechtsbeugung vorwirft, bewertet, und mag dabei irren. Eine solche Bewertung unterliegt der Meinungsfreiheit.
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