Bundesverfassungsgericht
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1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Kreuze in bayerischen Klassenzimmern abgehängt werden müssten. Geklagt hatte ein bayerisches Elternpaar, das eine christliche Erziehung seiner drei Kinder ablehnte.
Das Gericht entschied damals, die Kreuze an der Wand verletzten sowohl die staatliche Neutralitätspflicht als auch die im Grundgesetz garantierte Freiheit des Einzelnen, nach eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben.