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Alfred schrieb am 9.5. 2009 um 13:44:24 Uhr über

MeinProblem

Hallo,

kann mir bitte jemand bei folgendem Problem helfen, bzw. Quellen nennen, wo ich mich informieren kann ?

Bei mir im Unternehmen wurde (abteilungsweise, MA-weise) Kurzarbeit eingeführt. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 40 Std. Woche und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Durch die Kurzarbeit wurde meine Wochenarbeitszeit auf 30 Std. pro Woche gesenkt. Ich einigte mich mit meinem AG auf eine 4 Tage Woche.

Jetzt zu meinem Problem: Muss ich jetzt trotz einer 4 Tage Woche nun 5 Tage Urlaub beantragen, um eine Woche Urlaub zu nehmen, oder reichen 4 Tage aus, da ich ja einen Tag pro Woche eh zu Hause bin ??

Und bleiben mir meine 30 Tage Urlaubsanspruch, oder werden diese auf die 30 Std. Woche reduziert ?? Falls ja, gibt es eine Regelwerk, nachdem hierbei vorgegangen wird ??

Bei uns konnte/wollte mir keiner eine verbindliche Auskunft geben
Wir haben bei uns im Unternehmen weder einen Tarifvertrag noch einen BR.
Für Infos Eurerseits schon mal Danke im Voraus

Alfred


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