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August schrieb am 13.5. 2014 um 08:38:20 Uhr über

inobhutnahme

(6) Ist bei der Inobhutnahme die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich, so sind die dazu befugten Stellen hinzuzuziehen.


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Was kann man tun, wenn »inobhutnahme« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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