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sumpi schrieb am 10.3. 2004 um 11:04:10 Uhr über

Berufung

abgesehen von einem einspruch gegen ein urteil hat berufung wenig mit einer auseinandersetzung einer berufswahl zu tun, als vielmehr ein innerliches gespür zu einer besonderen befähigung, die man als auftrag im leben umsetzt.
meist sind es tätigkeiten im sozialen und im künstlerischen bereich. die berufung eines rektors an einer hochschule erscheint schon im finaziellen lukrativeren licht. ganz abgesehen
von der würdigung der ehre im bekannheitsgrad.
hier beginnt die wesentliche unterscheidung zwischen berufung und profession. auch wenn in der profession ein öffentliches bekenntnis mit lateinischen wurzeln liegt, so dient sie letztlich doch nur der angabe, beispielsweise als gewerbemäßiges ausüben eines broterwerbs. einen profi unterscheidet man somit von einem amateur, der möglicherweise jedoch in sich die berufung verspürt.
mit profession verbinde ich immer, was kunst anbelangt, den tod der kreativität.
potenzielle käufer können wahrhaftige assoziationshemmer sein. das schöpferische wesen begibt sich zwangsläufig in abhängigkeit des konsumenten. spätestens hier ist der schöpferische akt zu ende, und die künstlerische profession zur geistigen prostitution geworden.
gerade deswegen sollte der nicht professionist um der geistigen freiheit willen in die öffentlichkeit gehen. sie ist der reinste luxus, den man sich wohl vorstellen kann. sie ist wie die natur es uns vorgibt, dort wo es am wertvollsten ist, verschwenderisch, denn die kunst ist unsere (tägliche) geistige nahrung, ohne die wir zu grunde gehen würden.



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