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mcnep, am 12.12. 2007 um 09:29:53 Uhr
Gesetz-zum-Schutz-der-Jugend-in-der-Öffentlichkeit

In seinen zweibändigen Lebenserinnerungen 'Materialien-zur-Kritik-des-Egoismus-dicker-Mädchen' und 'Anmerkungen-zur-Sexualität-asiatischerJugendlicher' merkt der weltreisende Exlibertin Walter Donsbach treffend an, dass der Jugendschutz eigentlich genau dort beginnen müsste, wo die Öffentlichkeit nicht hinkommt. »Jugendschutz darf keine Zahnbürste bleiben, die zuletzt doch nach dem Mundwasser des Staates heischt«, lautet seine Kernforderung, aus der er (Kritik, S. 78) die vieldiskutierte These ableitet: »Niemand darf wegen seiner geschlechtlichen Empfindungen verdammt werden. Bundeskanzler aber auch nichtSprengstoff genug für eine Debatte, in die sich Noch-Ehemann Kai Schirrmacher in gewohnter Brillanz einschaltet: »Sehe ich genauso. Die Jugend von heute ist nicht schlechter als wir es waren, doch es fehlt ihr die nötige Disziplin und gerade die kann am besten mit der Hilfe einer strengen Rohrstockerziehung gelernt werden. Ob ich es noch erlebe [,] weiss ich nicht, aber kommen wird die ZeitWas er mit diesem Zitat bezweckt, ist zur Stunde unklar, da das Ergebnis der Blutprobe noch aussteht. Komasaufen, soviel steht jedenfalls fest, ist längst nicht mehr allein ein Problem der besseren Kreise.




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