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Peter K. schrieb am 4.12. 2007 um 17:22:12 Uhr über

Kranzgeld

Ein niedlicher Schadensersatzanspruch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch: eine Jungfrau, die ihrer Jungfernschaft aufgrund eines dann nicht eingehaltenen Eheversprechens verloren hatte, hatte Anspruch auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Um 1900 konnte dieser Schaden freilich sehr erheblich sein - es lief faktisch auf eine Art Unterhaltsanspruch hinaus. Diese Vorschrift ist nie aufgehoben worden, und tatsächlich ergingen bis in die Achziger Jahre immer wieder Urteile dazu, die in der Fachpresse genüsslich veröffentlicht wurden. Erst in den neunzigern fasste sich mal eine Amtsrichterin ein Herz, und erklärte die Vorschrift für verfassungswidrig und damit nichtig. Auch dieses Urteil wurde genüsslich veröffentlicht, der tapferen Kollegin allseitiger Respekt gezollt. Übrigens waren die Schadensersatzbeträge, die zuvor noch ausgeworfen worden waren, ziemlich niedrig, so um die tausend Mark herum. Wenn man bedenkt, was für ein Glück das Erleben einer Defloration für so manchen Chauvi darstellt, eine etwas bescheidene Summe, wie ich finde.


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