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Norman K. ehemaliger Patient schrieb am 22.12. 2019 um 12:38:12 Uhr überpsychiatrie |
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Was Christine h. hier am 23.12.2011 schrieb,ist ein sehr gutes Beispiel.Gegen Derartiges,wie es die Pädagogin hier schreibt sollte man immer juristisch vorgehen.In fast allen Fällen wird man damit Erfolg haben.Weniger erfolgreich wird man nach Meinung eines mir befreundeten Anwaltes mit nachfolgenden Klagen gegen die jeweilige » Anstalt« sein wenn es um Freiheitsberaubung bei derartigen Aktionen geht.
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