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Norman K. ehemaliger Patient schrieb am 22.12. 2019 um 12:38:12 Uhr über

psychiatrie

Was Christine h. hier am 23.12.2011 schrieb,ist ein sehr gutes Beispiel.Gegen Derartiges,wie es die Pädagogin hier schreibt sollte man immer juristisch vorgehen.In fast allen Fällen wird man damit Erfolg haben.Weniger erfolgreich wird man nach Meinung eines mir befreundeten Anwaltes mit nachfolgenden Klagen gegen die jeweilige » Anstalt« sein wenn es um Freiheitsberaubung bei derartigen Aktionen geht.
Die Psychiatrie wird immer Formulierungen finden,das eine » bedauerliche« Fehleinschätzung der Situation vorlag und damit die »therapeutische Maßnahme « unnötig war und wird gelegentlch mit Lügen arbeiten.Trotzdem haben sie auf jeden Fall ihre Handlungs-und Entscheidungsfreiheit wieder und müssen sich nicht demütigen lassen.Sollten sie wirklich nochmals mit dieser Einrichtung zu tun haben....man wird sie sehr wertschätzend wenn nicht zuvorkommend behandeln...aber besser....sie brauchen diese Leute nicht wieder...es gibt hervorrragende ambulante Praxen


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