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Jott. schrieb am 29.6. 2001 um 12:39:14 Uhr über

Bildung

Tanna schrieb am 4.5. 2000 um 13:21:29 Uhr über
Bildung

»Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist strafbar. Ungebildete kriminelle Vereinigungen dürfen hingegen uneingeschränkt ihr Unbildungswesen treiben

Meine liebe Tanna, diese Schlußfolgerung hinkt!
Daß die Bildung einer kriminellen Vereinigung strafbar ist, bedeutet noch lange nicht, daß, vereinfacht gesprochen, dumme Gangster straffrei bleiben.
Vielmehr rückt es den Beruf des Lehrers ein weiteres Mal in ein fragwürdiges Licht:
So kann man zu Zeiten wie den unseren manch eine Schulklasse, gemessen an den aus ihrer Mitte heraus begangenen Straftaten, durchaus mit kriminellen Vereinigungen vergleichen.
Welch andere Aufgabe kommt nun aber dem Lehrer zu, als deren Bildung?

Liebe Volljuristen, an dieser Stelle möchte ich Euch eindringlich bitten, Euch intensiv mit dem Beruf des Lehrers und mit der rechtmäßigkeit desselben im Zusammenhang mit der Gesetzeslage in diesem unserem Lande zu beschäftigen.
Dankeschön.


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