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Im Jahr 1903 sprach Papst Pius X. ein endgültiges Kastrationsverbot aus: das Verbot, Knaben zum Erhalt ihrer Sopran- oder Altstimme zu kastrieren. Das war zwar auch früher schon verboten, sogar schon recht lange. Aber die Eltern der stimmbegabten Jungen hatten das umgangen und sich groteske »Unfälle« ausgedacht, die den Jungen angeblich widerfahren waren und sie zu Kastraten gemacht hatten.
Nun wurde jedoch auch die Mitwirkung von Kastraten in kirchlichen Chören verboten. Damit entfiel die Existenzgrundlage für die Kastratensänger und der finanzielle Anreiz, Kastraten zu »machen«.
Für das Publikum war das Verschwinden der engelsgleichen Stimmen ein großer Verlust; etwas stimmlich Vergleichbares gab und gibt es bis heute nicht. Für die Jungen, die bereit waren, für eine Sängerkarriere alles zu geben, ebenfalls.
Für die Jungen, die zwar singen, aber nicht kastriert werden wollten, bedeutete es dagegen eine Erleichterung. Sie waren nicht mehr »kastrationsgefährdet« und mussten nun nicht mehr – wie es über 300 Jahre lang der Fall gewesen war – bis zu ihrem Stimmbruch bangen. Und wenn sie für eine Kastratenkarriere ausgesucht wurden, den Eingriff mit dem »Messerchen« über sich ergehen lassen.
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