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biggi schrieb am 21.9. 2004 um 17:26:14 Uhr über

Flucht

Solange weder NATO noch UNO für die jeweilige Ursache haften, ist jeder Asylbewerber im aufgesuchten Vertragsgebiet ein zahlungspflichtiger Tourist, der wie jeder nicht entmündigte Deutsche seinen Aufenthalt vorfinanzieren muss oder als kreditunfähig an seine Heimatadresse weiter zu vermitteln ist. Kann weder UNO noch NATO für die Ursache seiner Flucht haftbar gemacht werden, sucht er aber trotzdem ausgerechnet in Deutschland Unterkunft und Einkommen, kann er sich dort nur so lange aufhalten, wie er es selbst finanzieren kann. Alles andere widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, da er als Bürger Deutschlands auch gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen würde. Einen Kosten-und Zeitplan hierzu muss primär von dem Antragssteller selbst ausgehen. Sieht er sich dazu nicht imstande, muss er damit rechnen, von einem Psychiater seines Heimatlandes stationär oder ambulant betreut zu werden. Und zwar in seinem Heimatland selbst. Alles andere ist ein Eingriff in die Souveränität mehrerer Staaten der jeweiligen Staatengemeinschaft. In die seines Herkunftlandes als auch in die Deutschlands - UNO und NATO. Lässt sich das so nicht umsetzen, ist die Einführung einer deutschen Greencard bis zur Sanierung des Sozialbudgets unumgänglich. Eine andere Lösung wäre dann der Austritt aus UNO und NATO, um das jeweilige Problem individuell zu lösen, ohne die deutsche Wirtschaft zusätzlich zu belasten. Nötigenfalls per Wiedereinführung der innerdeutschen Grenze mit separater Verfassung und eigenem Wirtschafts- und Sozialrecht.


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