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Bettina Beispiel schrieb am 13.7. 2009 um 12:49:01 Uhr über

Gaskammer

mcnep schrieb am 18.11. 2003 um 01:02:22 Uhr über
Gaskammer

Wenn ein Mensch einen anderen Menschen vorsätzlich umbringt, wandert er je nach Rechtsordnung 15 Jahre bis lebenslänglich unter Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte in den Bau oder wird sogar selber umgebracht. Wenn ein Volk systematisch ein anderes Volk ausrottet, kann es nach spätestens 5o Jahren damit rechnen, wieder mit am Tisch zu sitzen. Wenn eine Krähe der anderen mal ein Auge aushackt, drücken die restlichen eins zu. Gleichgewicht des Schreckens heißt das dann.

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Egal, wie schrecklich das war - da ich damals noch nicht gelebt habe und somit keinerlei Einfluss auf die Geschehnisse nehmen konnte, fühle ich mich auch nicht schuldig. Man kann nicht zur verantwortung gezogen werden für etwas, an dem man nicht direkt oder indirekt beteiligt war



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