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Peer Perlhoen, am 24.2. 2010 um 16:23:42 Uhr
Kündigung

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Gericht weist CDU zurecht
22 Jahre lang hatte die Frau für die CDU gearbeitet. Dann kündigte die Partei ihr wegen eines kleinen Fehlers zur Weihnachtszeit. Doch das Arbeitsgericht bewertete den Vorfall etwas anders.

Die nordrhein-westfälische CDU hat vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen. Auf Anraten des Gerichts zog die Partei nach monatelangem Rechtsstreit während der mündlichen Verhandlung am Mittwoch eine fristlose Kündigung gegen eine langjährige Mitarbeiterin des Landesverbands zurück, wie ein Gerichtssprecher sagte.
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Die seit 22 Jahren bei der CDU beschäftigte Frau, eine ehemalige Betriebsrätin, soll Post an falsche Adressen verschickt haben. Infolgedessen seien Adventskalender bei einigen Empfängern erst nach dem 1. Dezember angekommen. „Solche Vorwürfe rechtfertigen keine fristlose Kündigung“, erläuterte der Gerichtssprecher. Nur massive Pflichtverletzungen wie etwa Diebstahl dürften zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Darum habe die Richterin der Partei empfohlen, von der Kündigung Abstand zu nehmen.

Zudem war dem Sprecher zufolge nicht 100-prozentig zu klären, ob die falsche Adressierung durch die Mitarbeiterin oder möglicherweise durch einen Software-Fehler in der Datenbank verursacht wurde.
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Die Sünde der Maßlosigkeit

Ganz unabhängig von der Rechtmäßigkeit - hier ist jede Verhältnismäßigkeit und jeder Anstand verlorengegangen. Der verantwortliche Geschäftsführer ist jetzt fällig. Über den verantwortlichen Landesvorstand kann der Wähler urteilen!



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