Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 23, davon 23 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 5 positiv bewertete (21,74%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 14.6. 2004 um 19:57:08 Uhr schrieb
ungesüsster cappuccino über Kündigung
Der neuste Text am 26.9. 2025 um 10:34:28 Uhr schrieb
gerhard über Kündigung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 18)

am 6.5. 2013 um 09:07:03 Uhr schrieb
mesi über Kündigung

am 15.11. 2019 um 08:55:15 Uhr schrieb
Christine über Kündigung

am 28.4. 2005 um 19:05:57 Uhr schrieb
Söhnlein Brillant über Kündigung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Kündigung«

mcnep schrieb am 14.6. 2004 um 23:07:54 Uhr zu

Kündigung

Bewertung: 3 Punkt(e)

Mir fällt gerade ein und auf, daß ich in meinem einzigen, magische 7 Jahre währenden Job nie eine Kündigung geschrieben oder erhalten, keinen Arbeitsvertrag unterzeichnet oder ein Zeugnis bekommen habe. Hoffentlich dreht mir die BfA da nicht mal einen Strick draus; es würde mir einfach um des Prinzips willen leid tun, auf die errechneten 134 Euro Rente zu verzichten.

Peer Perlhoen schrieb am 24.2. 2010 um 16:23:42 Uhr zu

Kündigung

Bewertung: 1 Punkt(e)

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Gericht weist CDU zurecht
22 Jahre lang hatte die Frau für die CDU gearbeitet. Dann kündigte die Partei ihr wegen eines kleinen Fehlers zur Weihnachtszeit. Doch das Arbeitsgericht bewertete den Vorfall etwas anders.

Die nordrhein-westfälische CDU hat vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen. Auf Anraten des Gerichts zog die Partei nach monatelangem Rechtsstreit während der mündlichen Verhandlung am Mittwoch eine fristlose Kündigung gegen eine langjährige Mitarbeiterin des Landesverbands zurück, wie ein Gerichtssprecher sagte.
ZUM THEMA

Die seit 22 Jahren bei der CDU beschäftigte Frau, eine ehemalige Betriebsrätin, soll Post an falsche Adressen verschickt haben. Infolgedessen seien Adventskalender bei einigen Empfängern erst nach dem 1. Dezember angekommen. „Solche Vorwürfe rechtfertigen keine fristlose Kündigung“, erläuterte der Gerichtssprecher. Nur massive Pflichtverletzungen wie etwa Diebstahl dürften zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Darum habe die Richterin der Partei empfohlen, von der Kündigung Abstand zu nehmen.

Zudem war dem Sprecher zufolge nicht 100-prozentig zu klären, ob die falsche Adressierung durch die Mitarbeiterin oder möglicherweise durch einen Software-Fehler in der Datenbank verursacht wurde.
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Die Sünde der Maßlosigkeit

Ganz unabhängig von der Rechtmäßigkeit - hier ist jede Verhältnismäßigkeit und jeder Anstand verlorengegangen. Der verantwortliche Geschäftsführer ist jetzt fällig. Über den verantwortlichen Landesvorstand kann der Wähler urteilen!

choosy schrieb am 30.3. 2007 um 17:06:14 Uhr zu

Kündigung

Bewertung: 3 Punkt(e)

Sie haben sich hier lange genug durchgewärmt, die Luft verpestet, haben auch genügend gequatscht und fangen an lästig zu werden.

Daher fordern wir Sie auf umgehend unseren Betrieb zu verlassen.

P.S. Ihre Unterlagen liegen bereits auf der Straße...

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