Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 9, davon 4 (44,44%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 2 positiv bewertete (22,22%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 25.4. 2008 um 00:00:53 Uhr schrieb
Die Leiche über Sklavereibehörde
Der neuste Text am 24.11. 2009 um 08:51:35 Uhr schrieb
® über Sklavereibehörde
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 2)

am 25.4. 2008 um 10:49:11 Uhr schrieb
MichaelU. über Sklavereibehörde

am 24.11. 2009 um 08:51:35 Uhr schrieb
® über Sklavereibehörde

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Sklavereibehörde«

Die Leiche schrieb am 25.4. 2008 um 11:43:06 Uhr zu

Sklavereibehörde

Bewertung: 2 Punkt(e)

Die Sklavereibehörde ist zuförderst zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zur Sklavenhaltung. Der Antragsteller muß nachweisen, Sklaven ordnungsgemäß halten zu können, wozu eine entsprechende Unterbringung, Bekleidung, Ernährung und Gewährleistung medizinischer Versorgung gehört. Das nähere regelt die Sklavenhaltungsverordnung. Die Behörde überwacht deren Einhaltung durch stichprobenartige Kontrollen der Sklavenhaltungen, und ist ausserdem für die Überwachung und Abschlußprüfung der Sklavenaufseher-Ausbildung zuständig. Sie führt eine Statistik über die in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich gemeldeten Sklaven und -halter und bekämpft die illegale Sklavenhaltung z.B. im Sadomaso-Bereich. Verstöße gegen die Sklavenhaltungsverordnung sowie weitere die Sklaverei betreffender Rechtsvorschriften werden ebenfalls von der Sklavereibehörde als Bußgeldbehörde verfolgt, die bei nachhaltigen oder schweren Verstößen die Sklavenhaltung unterbinden, die Sklavenhaltererlaubnis entziehen und die so herrenlos gewordenen Sklaven unterzubringen und neuen Haltern zuzuführen hat.

Die Leiche schrieb am 25.4. 2008 um 00:00:53 Uhr zu

Sklavereibehörde

Bewertung: 3 Punkt(e)

Neben gewissen sexuellen Motiven für die Wiedereinführung der Sklaverei, z.B. zur Rekrutierung von Sänftenträgern, sollte man auch in Betracht ziehen, daß die Einführung der Sklaverei zur Schaffung einer Vielzahl von hierfür zuständigen Behörden führen würde.

Zu denken wäre zunächst an die Sklavereiämter bei den unteren Verwaltungsbehörden - den Landratsämtern und Oberbürgermeistern - die konkret über die Einhaltung der Sklavereigesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften zu achten hätten, deren Erlaß ja wohl kaum lange auf sich warten lassen würde.

Dann wären da das Bundesamt für Sklaverei zu nennen, daß man sich als Mittelding zwischen dem Kraftfahrbundesamt in Flensburg und der Agentur für Arbeitslosigkeit in Nürnberg vorzustellen haben wird, mit den entsprechenden Landessklavereiämtern.

Selbstverständlich wäre auch ein Sklavereibeauftragter des Deutschen Bundestages als oberste Sklaverei-Bundesbehörde einzurichten.

Berücksichtigt man ferner die Sklavereikammern der Gerichte, die Sklavereiabteilungen diverser öffentlicher Körperschaften sowie - last not least - die für die Überwachung, Beaufsichtigung und Disziplinierung der Sklaven erforderlichen Sklavenaufseher, so könnte man davon ausgehen, daß die Wiedereinführung der Sklaverei in Deutschland zu einer spürbaren Entlastung des Arbeitsmarktes führen würde.

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