|
Das wirft die Frage nach einem Zuwanderungsgesetz
auf. Darüber ließe sich ernsthaft diskutieren,
vorausgesetzt, die Grundlagen sind die richtigen. Die
Befürworter einer solchen Regelung verkennen bislang,
daß ein funktionsfähiges Gesetz harte Konsequenzen
hätte: Neben den Gruppen, die über den
Familiennachzug, als Bürgerkriegsflüchtlinge und vor
allem als Asylbewerber ins Land kommen, ist auf
absehbare Zeit keine zusätzlich Zuwanderung zu
verkraften. Schließlich kann die angestammte
Bevölkerung, die Ausländern grundsätzlich nicht
feindselig gegenübersteht, nicht überfordert werden.
Mehr noch wäre aber auch eine Änderung des
Asylrechts zwingend. Das Individualrecht auf Schutz vor
politischer Verfolgung müßte zugunsten einer Regelung
weichen, wonach der Staat nach Maßgabe der
Gesetze Asyl gewährt. Bleibt das Asyl nämlich als
unkalkulierbare Größe, lassen sich ohnehin keine
seriösen Quoten über Zuwanderung festlegen. Zu
welcher Zerreißprobe aber das Thema Asyl führen
kann, hat die SPD in allzu bitterer Erinnerung. Schon
deshalb dürfte sie den kleinen Koalitionspartner hier
gestoppt haben.
|