Drogenpräventionskurs
Bewertung: 2 Punkt(e)
Kursleiter: Dr.rer.nat. Schmidt
Kursort: Treffpunkt am Bahnhof
Vorraussetzungen:
die in Ihrem Besitz befindlichen Drogen sind dem Kursleiter abzuliefern
| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 12, davon 12 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 5 positiv bewertete (41,67%) |
| Durchschnittliche Textlänge | 423 Zeichen |
| Durchschnittliche Bewertung | 0,500 Punkte, 7 Texte unbewertet. Siehe auch: positiv bewertete Texte |
| Der erste Text | am 13.2. 2015 um 15:09:34 Uhr schrieb Schmidt über Drogenpräventionskurs |
| Der neuste Text | am 14.2. 2015 um 22:07:34 Uhr schrieb Freno d'Emergenza über Drogenpräventionskurs |
| Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 7) |
am 14.2. 2015 um 21:47:52 Uhr schrieb
am 14.2. 2015 um 21:37:46 Uhr schrieb
am 14.2. 2015 um 21:19:24 Uhr schrieb |
Kursleiter: Dr.rer.nat. Schmidt
Kursort: Treffpunkt am Bahnhof
Vorraussetzungen:
die in Ihrem Besitz befindlichen Drogen sind dem Kursleiter abzuliefern
Der Konsum der allermeisten Drogen schon in relativ geringen Mengen setzt Ihre Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen und insbesondere zur Teilnahme am Strassenverkehr empfindlich herab. Die Teilnahme am Strassenverkehr als Führer eines Kraftfahrzeuges ist ausserdem strafbar, kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen und hat bei Unfällen ganz gravierende Haftungsfolgen, die Existenzvernichtend sein können ! Konsumieren Sie Drogen daher nur unter Umständen, bei denen die Bedienung von Maschinen bzw. das Führen von Kraftfahrzeugen hinreichend lange nach dem Genuß der Drogen vermieden werden kann. Insbesondere beim Genuß von Drogen in erheblichen Mengen oder von Ihnen unbekannten Drogen sollten Sie den Konsum auf den Feierabend legen, so daß Sie danach Ihren »Rausch ausschlafen können« !
Der Besitz, der Handel und der Konsum von vielen Drogen ist strafbar, wobei die jeweiligen strafrechtlichen Folgen nach Staat und Region, Art und Menge der Drogen sehr unterschiedlich sein können. So ist der exzessive Konsum von Bier zB im Freistaat Bayern selbst in der Öffentlichkeit und während der Arbeitszeit durchaus sozialüblich, während dieselbe Menge von Bier in Saudi-Arabien bereits die Todesstrafe zur Folge haben kann. Informieren Sie sich daher gründlich über die jeweiligen Strafvorschriften Ihres Aufenthaltsortes und deren jeweils örtliche Auslegung durch Gerichte und Behörden !
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