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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 20.3. 2014 um 21:17:13 Uhr schrieb
Neoliberaler Ellenbogenkrieger über Negativlöhne
Der neuste Text am 9.12. 2018 um 15:32:02 Uhr schrieb
ungerichteter Graf über Negativlöhne
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 6)

am 24.9. 2018 um 16:34:12 Uhr schrieb
sechserpack über Negativlöhne

am 20.3. 2014 um 21:17:13 Uhr schrieb
Neoliberaler Ellenbogenkrieger über Negativlöhne

am 21.3. 2014 um 09:11:36 Uhr schrieb
sechserpack über Negativlöhne

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Negativlöhne«

Freno d'Emergenza schrieb am 21.3. 2014 um 22:19:02 Uhr zu

Negativlöhne

Bewertung: 1 Punkt(e)

Ob ein Negativlohn vorliegt, oder nicht, ist eigentlich ganz einfach zu berechnen: nämlich anhand des Abzuges vom letzten Nettolohn beim ALG I iHv ca. 30 Prozent. Das sind die pauschalierten Werbungskosten, die der Arbeitnehmer normalerweise aufbringen muß, gerade um seiner Arbeit nachzugehen. Nimmt man also beispielsweise einen Job aus dem Niedriglohnsektor, in dem gerade einmal die Pfändungsfreigrenze iHv ca. € 1000 verdient wird, dann betragen diese Kosten ungefähr 300 €: Wegekosten zum Arbeitsplatz, Arbeitskleidung, erhöhte Verpflegungskosten und dergleichen mehr. Auch die Peilung über den Daumen macht offenkundig, daß zu arbeiten, Kosten von einigen hundert Euro im Monat verursacht. Ein erheblicher Teil des Konsums wird ja nur getätigt, um die Frustration des Arbeitslebens ertragen zu können. Am bekanntesten ist das sogen. »Frustsaufen«. Daraus ist also zu schließen, daß Arbeit, die nicht mindestens 3-400im Monat einbringt, betriebswirtschaftlich betrachtet eine Selbstausbeutung des Arbeitnehmers darstellt. Der sogen. »1-Euro-Job« hat daher einen Negativlohn von ca. 200 € / Monat und stellt die davon betroffenen vor ein existenzielles Problem !

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