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Die Leiche, am 28.12. 2009 um 22:07:34 Uhr
Beipackzettel

Dieses Medikament ist nur für Inhaber eines ordnungsgemäss ausgestellten ärztlichen Rezeptes bestimmt. Sein Besitz in anderen Fällen ist unter anderem durch die Gesetze und Verordnungen der USA, der Volksrepublik Vietnam, des Königreichs von Großbritannien und Irland, Norwegens und des Freistaats Sachsen streng untersagt, und kann mit Geldstrafe bis 20.000.000 US-Dollar oder Freiheitstrafe bis 299 Jahren bestraft werden insbesondere dann, wenn dieses Medikament an Dritte weitergegeben wird, die Angehörige des US-Bundesstaates West Viriginia, Californien oder South Dakota sind und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für den Fall, daß Sie in den Besitz dieses Medikaments gelangt sind, ohne dies von einem Arzt ordnungsgemäß verschrieben bekommen zu haben, sind Sie verpflichtet, das Medikament bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle - in Rheinland-Pfalz, dem Vatikan und den Faröer-Inseln auch in einer Apotheke - abzugeben und wahrheitsgemäß Auskunft darüber zu erteilen, wie Sie in den Besitz dieses Medikamentes gelangt sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Angehörige des US-Bundesstaates Wyoming, Venezuelas und der Vereidigten Arabischen Emirate, sofern Angehörige der genannten Staaten dieses Medikament vor dem 1.1.1992 im Geltungsbereich des CAPP-Abkommens den Besitz an diesem Medikament erhalten oder weitergegeben haben oder haben könnten. In jedem Fall wird Ihnen empfohlen, sich unverzüglich nach Inbesitznahme dieses Medikamentes mit einem zugelassenen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen!


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