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LICH-KÖNIG schrieb am 17.6. 2006 um 21:18:08 Uhr über

Hodentritt

>> Thomas schrieb am 10.11. 2001 um 00:57:21 Uhr über

Hodentritt
Ein Hodentritt ist berechtigt, aber nur dann, wenn ein Grund vorliegt. Das heißt bei einem körperlichen Angriff durch einen Mann auf eine Frau die er vergewaltigen will, ist ein Hodentritt zur Selbsverteidigung vollkommen gerechtfertigt. Der Tritt ist aber nur so lange gerechtfertigt, wie eine Notwehr oder Nothilfesituation. Vorliegt. Es kommt mir aber so vor, als daß für Frauen (und auch Mädchen) fast jede ungelegene Situation genutzt wird. So nach dem Motto ihr seid selber schuld ihr fordert uns ständig dazu auf. Das Schlimme daran ist, es wird in 99 % der Fälle nicht bestraft, obwohl es eine schwere Körperverletzung darstellt. <<

Das ist richtig. Ich denke schon, dass wir ein bisschen mehr Härte aus der Brennenden Legion gegen die weiblichen Verbrecher dieses Landes einsetzen könnten. ;-)


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