An das zuständige Finanzamt:
Widerspruch zur Nichtanerkennung der
Digitalkamera und des Officeprogrammes, Nutzungsbegründung
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren
Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit als Direktionsbeauftrager ...Versicherung ist es erforderlich, dass ich im Rahmen meiner Arbeitsaufgabe Dokumentationen erarbeite.
Diese Dokumentationen zum Agenturmarketing und Agenturauftritt enthalten neben einer Reihe von Statistiken und verbalen Einschätzungen, die mittels Laptop und dem Officepaket angefertigt werden, Fotoserien. Diese können nur mit einem Farbdrucker ausgedruckt werden. Die Schnelligkeit macht es erforderlich, dass keine Fotoabzüge herkömmlicher Art genutzt werden können. Auch die Qualität dieser Dokumentationen schließt die Nutzung einer Sofortbildkamera aus. Darüber hinaus ist es notwendig, Schadenfälle zu dokumentieren und diese Bilder per Online an die Direktion zu übertragen. Auch hierbei geht es im Interesse unserer Kunden um eine schnelle Regulierung. Zum Dritten bin ich gefordert, wenn es um die Besichtigung von Versicherungsrisiken geht. Auch diese von mir besichtigten Risiken halte ich mit der Kamera fest, um mich selbst vor Haftungsansprüchen zu schützen. Letztlich werde ich ab und an aufgefordert, für andere Kollegen im Rahmen der dezentralen Struktur der Firma, bestimmte versicherungsrelevante Vorgänge mittels der Digitalkamera zu dokumentieren. Die berufliche Nutzung steht außer Frage und entspricht dem heute geforderten Standard in meiner Position.
Mit freundlichen Grüßen
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