Richter: Angeklagter ! Ihnen wird zur Last gelegt, bei Rot über eine Ampel gefahren - nach dem Gesetz müssen Sie sich dazu nicht äussern, ich frage sie daher: wollen Sie sich zu dem Vorwurf äussern ? Angeklagter: Jawohl Herr Vorsitzender, ich will mich äussern. Ich haben nichts unrechtes getan und nichts zu verbergen. Ich habe meinen Verteidiger voll informiert über das, was passiert ist. Richter: Und was sagen sie nun dazu - sind Sie über eine rote Ampel gefahren ? Angeklagter: Ich will neue Maßstäbe setzen für Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Moral in diesem Land. Das halte ich für meine Verpflichtung ! Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind haltlos ! Eine infame Intrige ! Richter: Und was ist mit der roten Ampel ? Sie sind also nicht über eine rote Ampel gefahren ? Verteidiger: Herr Vorsitzender, der Angeklagte hat mit mir über die roten Ampel gesprochen. Das Gespräch fällt unter die Anwaltliche Schweigepflicht, weswegen der Angeklagte leider nichts mehr dazu sagen kann. Angeklagter: Das stimmt ! Ich habe alle Fragen zur roten Ampel erschöpfend und umfassend beantwortet - ich verschweige nichts ! Verteidiger: Ich beantrage daher, den Angeklagten freizusprechen - ich weiß zuverlässig, daß er unschuldig ist. Er hat es mir schließlich vertraulich mitgeteilt !