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Prinz Ipalin schrieb am 19.11. 2015 um 17:39:51 Uhr über

Reitstiefel

Die Etymologie des Wortes συνείδησις, conscientia, Gewissen, Mitwissen, Bewußtsein, sagt nicht viel über das Wesen des Gewissens aus. Es liegen in dem Worte zwei Momente: das Wissen und das Mitwissen. Das letztere bezieht sich zurück auf das wissende Subjekt (sich einer Sache bewußt sein, gleichsam sein eigener Augen- und Ohrenzeuge sein: συνειδέναι ἑαυτῷ). Gewissen ist also eine besondere Form des Wissens, ein zeugenmäßiges Wissen des Menschen. Hieraus entwickelt sich die ethische Bedeutung des Wortes συνείδησις, als eines erfahrungsmäßigen, zeugenmäßigen Wissens des Menschen um die Existenz einer ihm geltenden absoluten sittlichen Norm und um sein Verhalten zu dieser Norm. Daraus ergibt sich auch die nächste primäre Funktion des Gewissens, welche der Apostel Röm. 2, 15 in dem συμμαρτυρεῖν (Mitzeugen) sieht. Das Gewissen bekundet dem Menschen das Dasein einer ihn absolut bindenden sittlichen Norm, es erkennt dieselbe an, bejaht ihre Forderung in jedem einzelnen Fall und spricht zu derselben ein feierliches Ja und Amen. Dies ist die erste, unmittelbarste Funktion des Gewissens.


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