Nägeli
Bewertung: 1 Punkt(e)er war aber Vorbild für chaotische Sprayer, die sicherlich keine kunstvollen Arbeiten ablieferten, sondern wahllos Wände schöner Gebäude verunstalteten.
| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 9, davon 9 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 7 positiv bewertete (77,78%) |
| Durchschnittliche Textlänge | 212 Zeichen |
| Durchschnittliche Bewertung | 0,889 Punkte, 2 Texte unbewertet. Siehe auch: positiv bewertete Texte |
| Der erste Text | am 20.11. 2001 um 23:19:24 Uhr schrieb wauz über Nägeli |
| Der neuste Text | am 18.11. 2017 um 20:51:33 Uhr schrieb Lisa über Nägeli |
| Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 2) |
am 6.10. 2009 um 16:20:08 Uhr schrieb
am 18.11. 2017 um 20:51:33 Uhr schrieb |
er war aber Vorbild für chaotische Sprayer, die sicherlich keine kunstvollen Arbeiten ablieferten, sondern wahllos Wände schöner Gebäude verunstalteten.
Stimmt schon, Herr mcnep, er schreibt sich Naegeli. Wobei das ein Glücksfall ist, es könnte ja auch Ninguely sein. (Siehe Jean Tinguely, das war der mit den Mobilé)
...seine denkweise die diametral entgegengesetzt zu der des BVerfG stand kam insbesondere darin zum ausdruck, dass er in seinen werken nicht beschädigung sondern eine bereicherung des fremden eigentmums sah. in diesem spannungsfeld zwischen der freiheit der kunst und dem schutz des eingetums ging das gericht überhaupt nicht auf ersters und naegeli ein der schutzbereich der kunst sei überhaupt nicht eröffnet: das stgb verbiete die sachbeschädigung, srafrechtlich sanktioniertes verhalten könne nicht grundrechtlich geschützt sein. außerdem: genau wie die psostive gewährleiste das grundgesetz die negative kunstfreiheit, so daß keiner zu mäzen wieder willen gemacht werden dürfte. sind diese argumente schlüssig, entschied sich das Gericht zu recht so oder bedarf es einer wieteren differenzierung ?...
| Einige zufällige Stichwörter |
gottlos
RichardStrauss
Hinterlader
Mittagswind
Aktienbesitzer
|