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Ihnen gegenüber stand das Nationalparlament in Frankfurt, das Kind der Revolution. Es hatte zu seiner unmittelbaren Verfügung keine staatliche Maschinerie, keine Armee, keinen Schatz, – nur seine moralische Autorität; all die andern Dinge waren in den Händen der Einzelstaaten. Die einzige Macht des Nationalparlaments bestand in dem Volkswillen. Und diese Macht war hinreichend für die Erfüllung seiner Mission, solange der Volkswille sich stark genug erwies, selbst durch revolutionäre Aktion im Notfalle, die widerstrebenden Interessen und Tendenzen des Fürstentums in Schach zu halten. Wollte daher das Parlament seines Erfolges in der Schöpfung des deutschen Einheitsstaates sicher sein, so mußte es seine Reichsverfassung vollenden und seinen Kaiser wählen und einsetzen, während das revolutionäre Prestige des Volkes noch ungebrochen war – in den ersten drei oder vier Monaten nach der Märzrevolution. Kein deutscher Fürst würde sich damals geweigert haben, die Kaiserkrone mit einer noch so demokratischen Verfassung anzunehmen, und keiner, noch so viele seiner ehemaligen Souveränitätsrechte dem Einheitsstaat zu opfern.
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