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Kai, am 9.7. 2009 um 20:28:53 Uhr
Züchtigungsrecht

Eigentlich sollte man so ein Stichwort ja gar nicht erstellen, da es die Spanking-Fuzzies anzieht wie Sch... die Fliegen. Aber ich mache es trotzdem mal, in der Hoffnung, daß der Wortbestandteil »Recht« darin vielleicht eher zu Assoziationen einlädt, die juristische Aspekte und dergleichen mehr betrachten.

Denn die geschichte des Züchtigungsrechts ist auf alle Fälle interessant, da sie gesellschaftliche Entwicklungen widerspiegelt. Früher etwa hatte der Adlige ein Züchtigungsrecht gegenüber seinem Gesinde. Das wurde allmählich zurückgedrängt, aber was es noch lange gab, war das Züchtigungsrecht des Ehemannes gegenüber seiner Frau, worin sich die damaligen patriarchalischen Strukturen zeigen, und gegenüber seinen Kindern sowieso. Auch der Lehrherr durfte seine Lehrlinge züchtigen, und der Lehrer die Schüler. Das Zürchtigungsrecht des Lehrherrn verschwand als erstes, auch das des Lehrers wurde in Europa allmählich zurückgedrängt. Ungefähr zu dieser Zeit wurde im familiären Bereich aus dem väterlichen Zürchtigungsrecht das elterliche, zugleich durfte der Mann seine Frau nicht mehr züchtigen (außer auf der besonders rückständigen Isle of Man).
Mit jeder Zurückdrängung des Züchtigungsrechts verschwand ein Stück Repression aus der Gesellschaft, und zuletzt fiel das elterliche Züchtigungsrecht, zumindest hierzulande und in anderen vorwiegend europäischen Ländern.
Gewalt und Repression gibt es aber trotzdem immer noch, teilweise auch in anderen, weniger deutlich sichtbaren Gestalten, da spricht man dann auch von struktureller Gewalt. Diese ist am schwersten von allen zu überwinden.


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