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Bettina Beispiel schrieb am 15.4. 2018 um 16:52:27 Uhr über

Steuerkohle

Als Kohleabgabe oder Kohlesteuer werden verschiedene Abgaben bezeichnet, deren Grundlage der Besitz, die Förderung, der Handel oder der Verbrauch von Kohle ist. Die Bemessung erfolgtaußer an einem monetären Wertoft auch an Eigenschaften wie dem Kohlenstoffgehalt, dem Heiz-, Brennwert oder dem Gewicht. Gerade in den letzten Jahrzehnten wird sie als wirtschaftspolitisches Instrument diskutiert und eingesetzt, welches über seine Lenkungswirkung die Verwendung von Kohle als fossilen Brennstoff – meist wegen seiner Umwelt- und Klimaproblematik – beschränken soll. In der Vergangenheit wurden Kohleabgaben auch zu rein fiskalischen[1] oder zu sozialpolitischen Zwecken erhoben.[2]

Die Verbrennung von Kohle weist gegenüber der Nutzung anderer Energieträger die höchsten spezifischen Treibhausgasemissionen auf und gilt deswegen als besonders klimaschädlich (CO2-Problematik). Als meist relativ schwefelhaltig belastet sie auch die Atemluft (SOX/NOx-Problematik), daher sind explizite Kohlebesteuerungen älter als die Klimadiskussion, und datieren in die beginnende Umweltschutzpolitik in den Zeiten der Waldsterben-Debatte der 1970er-Jahre. Neben speziellen Steuern auf Kohlenutzung gibt es auch dezidierte erhöhte Sätze für Kohleprodukte in allgemeinen Energie- wie auch in Luftverschmutzungssteuern (CO2- und SOX-/NOX-Steuern).

Soll das Zwei-Grad-Ziel des Kyoto-Protokolls, das als Obergrenze eines beherrschbaren Klimawandels gilt, mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % erreicht werden, dürfennach Daten des IPCC – im Zeitraum 2011 bis 2050 maximal zwischen 870 und 1.240 Gigatonnen (Mrd. Tonnen) Kohlenstoffdioxid freigesetzt werden. Umgerechnet auf die Reserven bedeutet dies, dass im globalen Kontext etwa ein Drittel der Ölreserven, die Hälfte der Erdgasreserven und mehr als 80 % der Kohlereserven nicht verbrannt werden dürfen.[3]


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