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Daneben waren aber auch die warmen B. jederzeit üblich geblieben, Hesiod. op. 784ff. Frühzeitig gab es öffentliche Badeanstalten, die von den Zeiten der alten Komoedie an häufig erwähnten βαλανεῖα. Von denen des 510 v. Chr. zerstörten Sybaris ist Athen. XII 518 c die Rede; hier sollen Wannen für heisse B. (wohl eine besondere Art derselben) erfunden worden sein (ebd. 519 e). Doch wurde das θερμολουτεῖν — womit wohl der regelmässige Gebrauch warmer B. gemeint ist — noch lange von den Anhängern alter Sitte als verweichlichend getadelt (Aristoph. nub. 991. 1044. Komiker bei Athen. I 18 c). Unklar ist die Notiz Athen. I 18 b, dass anfangs Badeanstalten in der Stadt (Athen?) nicht gestattet gewesen seien. Den Spartanern waren warme Bäder nur ausnahmsweise erlaubt (Plut. Lyc. 16); [2744] das ψυχρολουτεῖν (Plut. Alc. 23; de adul. et am. 7) war bei ihnen, wie auch in Makedonien (Polyaen. IV 2, 1) Regel. In Athen gab es öffentliche, auf Staatskosten errichtete Badeanstalten (Xen. de republ. Athen. 2, 10) und solche die von Privatunternehmern gehalten wurden, Isai. V 22. VI 33, wo eine solche für 3000 Drachmen verkauft wird. In beiden zahlte man ein Eintrittsgeld, ἐπίλουτρον, an den Unternehmer, Pächter oder Verwalter, βαλανεύς; die Mysterieninschrift von Andania (Dittenberger Syll. 388) nennt zwei χαλκοῖ. Lucian. Lexiph. 2 zwei Obolen; vgl. Athen. VIII 351 f. Arist. nub. 835. Endlich hatten reiche Leute B. in ihren Häusern, Xen. de rep. Athen. 2, 10.
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