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--^-- schrieb am 18.12. 2002 um 12:27:27 Uhr über

fördern

Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zum Fördern und Fordern arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfebezieher beim Deutschen Bundestag eingebracht.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Eingliederungschancen für Arbeitslosenhilfebezieher und für arbeitslose Sozialhilfeempfänger, die Vermeidung von Missbrauch und die Erhöhung der Akzeptanz der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in der Gesellschaft. Zu diesem Zweck sollen die Eigeninitiative und die Selbsthilfekräfte der Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfebezieher gestärkt werden. Vorrangig soll deshalb die Erwerbsarbeit des Einzelnen gefördert und nicht seine Arbeitslosigkeit finanziert werden. Leistung und Gegenleistung sollen stärker verknüpft werden. Die Bereitschaft, eigene Anstrengungen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben einzusetzen soll verstärkt werden. Darüber hinaus werden neue Kriterien zur Zumutbarkeit von Beschäftigung und Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt, um so bereits vorhandene, aber vor allem auf Grund der Lohnstruktur und Lohnhöhe schwer zu besetzende Arbeitsplätze vermitteln zu können. Schließlich sollen durch die Einführung eines Kombieinkommens alle Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger einen Anreiz erhalten, Jobs anzunehmen, deren Nettolohn unterhalb der zuvor bezogenen Sozialleistungen liegt. Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Maßnahmen haben nach Ansicht des Freistaates Bayern eindeutig Vorrang beim Schaffen und Erhalten von Arbeitsplätzen, also beim Abbau von Arbeitslosigkeit. Die Arbeitsförderung und die »Hilfe zur Arbeit« im Rahmen der Sozialhilfe könnten hier nur flankierend und unterstützend wirken. Diese Gesetzesinitiative soll insofern der Optimierung des Zusammenwirkens von aktiver Arbeitsmarktförderung und Beschäftigungspolitik dienen. Zentrales Merkmal der Initiative ist »Fördern und Fordern«.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.




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