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elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:30:59 Uhr über

gats

GATS - Hochschulbildung als Ware?










Unter dem Dach der World Trade Organisation wurde 1994 mit dem Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services) ein Rahmenwerk für die fortschreitende Liberalisierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen geschaffen. GATS regelt den Dienstleistungsbereich ohne Einschränkung und unterscheidet dabei elf Sektoren. Private Dienstleistungen im Bildungsbereich bilden den 5. Sektor und sind somit von Beginn an Teil von GATS. Ausgenommen sind hoheitliche Aufgaben, zu denen im Bildungsbereich auch die Verleihung akademischer und staatlicher Abschlüsse gehören.

Da es in Deutschland keinen Bildungsbereich gibt, in dem ausschließlich staatliche Anbieter »in Ausübung hoheitlicher Gewalt« tätig sind, sondern in allen Bildungsbereichen auch private Anbieter agieren oder die staatlichen Bildungseinrichtungen Angebote mit dem Ziel der Erlangung zusätzlicher Einnahmen machen und somit mit den privaten Anbietern konkurrieren, wird der Bildungssektor in Deutschland in vollem Umfang von den Regelungen des GATS erfasst. Im Kern bedeutet dies nicht, dass hierdurch den staatlichen Anbietern durch das GATS besondere Verpflichtungen auferlegt werden, sondern dass allen ausländischen Bildungsanbietern der Zugang zum deutschen Bildungssystem gegenüber vergleichbaren deutschen Anbietern nicht verwehrt oder erschwert werden darf.

Im Wesentlichen kann man sagen, dass die EU und damit Deutschland 1994 sehr weitgehende Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen sind, und sich daher die Frage nach weiteren Verpflichtungen kaum stellt. Für die aktuelle Verhandlungsrunde ist daher von größerer Bedeutung, ob deutsche Anbieter etwa im Ausland Marktzugangsbeschränkungen vorfinden. Außerdem bestehen definitorische und interpretatorische Unklarheiten in Bezug auf den geschützten »hoheitlichen« Bereich der Dienstleistungen im Bildungssektor.

Bildung und somit auch Hochschulbildung ist kein gewöhnliches »Handelsgut« wie sonstige Waren. Bildung gehört zum Kern staatlicher Daseinsvorsorge. Dies hat Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Regelungskompetenzen, die nicht durch internationales Handelsrecht ausgehöhlt werden dürfen. Außerdem legt die HRK Wert auf die Feststellung, dass die Bestrebungen zur Etablierung eines umfassenden unabhängigen Systems zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich nicht durch GATS unterlaufen werden darf und die GATS-Forderung nach Inländerbehandlung nicht zu einer Subventionspflicht für ausländische Anbieter führen darf.


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