Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 27, davon 27 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 10 positiv bewertete (37,04%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 18.1. 2002 um 04:16:46 Uhr schrieb
Dortessa über Arbeitnehmer
Der neuste Text am 21.12. 2022 um 11:45:19 Uhr schrieb
schmidt über Arbeitnehmer
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 14)

am 26.9. 2004 um 02:40:05 Uhr schrieb
biggi über Arbeitnehmer

am 21.6. 2014 um 10:55:05 Uhr schrieb
Yadgar über Arbeitnehmer

am 11.8. 2005 um 12:27:53 Uhr schrieb
jo75jo über Arbeitnehmer

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Arbeitnehmer«

Dortessa schrieb am 18.1. 2002 um 04:16:46 Uhr zu

Arbeitnehmer

Bewertung: 2 Punkt(e)

Als ich das wichtige Wort Arbeitgeber eingab. Weil es nach über 16000 Stichworten immer noch im Blaster fehlte, bemerkte ich das das ebenso wichtige Wort Arbeitnehmer auch noch fehlt. Damit ist nun Schluss.

BSZ e.V. schrieb am 26.2. 2002 um 23:55:07 Uhr zu

Arbeitnehmer

Bewertung: 3 Punkt(e)

Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben Ein Arbeitnehmer in einem nicht tarifgebundenen Betrieb hat keinen Anspruch auf Lohnerhöhung in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Branche. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG)in Erfurt. Der Kläger ist seit 1992 in einer Firma beschäftigt, die keinem Arbeitgeberverband angehört. In der Vergangenheit hatte der Betrieb dennoch jährlich die Löhne in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden erhöht. 1999 blieb eine derartige Erhöhung aus, obwohl es in dem Tarifgebiet eine Tariflohnerhöhung gab. Der Kläger war der Ansicht, ihm stehe ein Anspruch auf Lohnerhöhung zu. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Auch die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.Laut BAG muss es bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber deutliche Anhaltspunkte dafür geben, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Lohnerhöhungen übernehmen will. Az.: 5 AZR 715/00

Aquamarin schrieb am 7.12. 2002 um 20:48:05 Uhr zu

Arbeitnehmer

Bewertung: 2 Punkt(e)

Ob Arbeiter oder Arbeitnehmer, alles Augenwischerei. Die Bezeichnung Lohnsklaven wäre ehrlicher.

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