Arbeitnehmer
Bewertung: 2 Punkt(e)Als ich das wichtige Wort Arbeitgeber eingab. Weil es nach über 16000 Stichworten immer noch im Blaster fehlte, bemerkte ich das das ebenso wichtige Wort Arbeitnehmer auch noch fehlt. Damit ist nun Schluss.
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| Der erste Text | am 18.1. 2002 um 04:16:46 Uhr schrieb Dortessa über Arbeitnehmer |
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am 4.9. 2006 um 14:43:07 Uhr schrieb
am 21.6. 2014 um 10:55:05 Uhr schrieb
am 28.5. 2005 um 08:48:43 Uhr schrieb |
Als ich das wichtige Wort Arbeitgeber eingab. Weil es nach über 16000 Stichworten immer noch im Blaster fehlte, bemerkte ich das das ebenso wichtige Wort Arbeitnehmer auch noch fehlt. Damit ist nun Schluss.
Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben Ein Arbeitnehmer in einem nicht tarifgebundenen Betrieb hat keinen Anspruch auf Lohnerhöhung in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Branche. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG)in Erfurt. Der Kläger ist seit 1992 in einer Firma beschäftigt, die keinem Arbeitgeberverband angehört. In der Vergangenheit hatte der Betrieb dennoch jährlich die Löhne in Anlehnung an die Tarifentwicklung der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden erhöht. 1999 blieb eine derartige Erhöhung aus, obwohl es in dem Tarifgebiet eine Tariflohnerhöhung gab. Der Kläger war der Ansicht, ihm stehe ein Anspruch auf Lohnerhöhung zu. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Auch die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.Laut BAG muss es bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber deutliche Anhaltspunkte dafür geben, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Lohnerhöhungen übernehmen will. Az.: 5 AZR 715/00
Ob Arbeiter oder Arbeitnehmer, alles Augenwischerei. Die Bezeichnung Lohnsklaven wäre ehrlicher.
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