Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 19, davon 18 (94,74%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 10 positiv bewertete (52,63%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 15.7. 2000 um 00:10:37 Uhr schrieb
Staatsfeind über Straftat
Der neuste Text am 20.8. 2025 um 14:41:58 Uhr schrieb
Schmidt über Straftat
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 6)

am 2.5. 2007 um 00:50:44 Uhr schrieb
Bob über Straftat

am 8.6. 2017 um 11:40:47 Uhr schrieb
Carl über Straftat

am 13.9. 2003 um 19:39:35 Uhr schrieb
zengaya über Straftat

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Straftat«

biggi schrieb am 8.7. 2001 um 15:55:39 Uhr zu

Straftat

Bewertung: 1 Punkt(e)

weg schließen

einen weg schließen, ist noch keine straftat.

es sei denn, es existiert ein entsprechender grundbucheintrag, der das nutzungsrecht für einen
weg festschreibt. und auch dann ist es eher ein
zivilrechtliches problem und kein straftatbestand,
es sei, denn das ausmaß der beeinträchtigung dritter
erfüllt den tatbestand der körperverletzung in
einem ausmaß, dass es öffentliches interesse
erlangt und das einleiten eines strafverfahren
sinnvoll erscheinen läßt.

the weird set theorist schrieb am 29.3. 2001 um 17:29:33 Uhr zu

Straftat

Bewertung: 4 Punkt(e)

Sie hatte die Weltformel über die belgisch-französische Grenze geschmuggelt und philosophierte jetzt auf einem kleinen Rastplatz bei einem Becher Automatenkakao und einer Nil lights darüber, ob sie sich einer Straftat schuldig gemacht haben könnte. Immerhin hat sie die französische Nation der potentiellen Totalerkenntnis beraubt. Aber ist Wissen nicht unteilbar? Was überhaupt ist der ontologische Status einer Weltformel? Existiert eine Weltformel so wie ein Stück Sachertorte existiert? Kann man eine Weltformel entführen? Es rächte sich bitter, daß sie in Rechtsphilosophie damals lieber unter dem Tisch moralisch fragwürdige Spielchen mit ihrem Nebensitzer gespielt hatte...

biggi schrieb am 8.7. 2001 um 15:57:58 Uhr zu

Straftat

Bewertung: 1 Punkt(e)

weg schließen
einen weg schließen, ist noch keine straftat.
es sei denn, es existiert ein entsprechender grundbucheintrag, der das nutzungsrecht für einen weg festschreibt. und auch dann ist es eher ein zivilrechtliches problem und kein straftatbestand, es sei denn das ausmaß der beeinträchtigung dritter erfüllt den tatbestand der körperverletzung in einem ausmaß, dass es öffentliches interesse erlangt und das einleiten eines strafverfahren sinnvoll erscheinen läßt.

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