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Jeffrey schrieb am 2.3. 2001 um 18:55:33 Uhr über

Luftkreuzung

Was wie einer Phatasiewelt entnommen klingt, ist doch ein Wort von tragischer Wirklichkeit.

Wenn sich bei der Eisenbahn zwei Züge begegnen, so nennt man dies im Fachslang »kreuzen«. Eine solche Kreuzung kann auf eingleisigen Strecken nur auf Bahnhöfen stattfinden, denn nur dort gibt es entsprechende Ausweichmöglichkeiten.

Irgendwann in den 70er Jahren hat sich im Allgäu ein tragischer Unfall ereignet, als zwei Züge auf einer eingleisigen Strecke frontal zusammenstießen. Die Fahrdienstleiter der beiden benachbarten Bahnhöfen hatten sich hinsichtlich der Kreuzung nicht korrekt abgesprochen, und beide hatten die Züge fatalerweise gleichzeitig auf die Strecke geschickt.

Eine mögliche Ursache der fehlerhafte Verständigung der beiden Fahrdienstleiter könnte in einer Kuriosität der damaligen Fahrplangestaltung zu suchen sein. Die Bahn stellt nämlich für den internen Gebrauch ihr Streckenfahrpläne grafisch dar, auf der einen Graphenachse ist die Strecke aufgetragen, auf der anderen die Zeit. Die Züge werden als schräg laufende Linien dargestellt. Wo sich solche Linien schneiden, findet planmäßig eine Kreuzung statt.
In dem Fahrplan der Unglückszüge schnitten sich die zu den beiden Zügen gehörigen Fahrplanlinien jedoch irgendwo zwischen den Bahnhöfen auf der freien Strecke. Was nach einer sicheren Option auf einen Zusammenstoss klingt, war jedoch gängige Praxis bei der Bahn, besagte eine solche Luftkreuzung doch lediglich, dass der Kreuzungsbahnhof nicht fest vorgegeben war, sondern dass die beiden Fahrdienstleiter je nach aktueller Lage entscheiden konnten, auf welchem der beiden Bahnhöfe die Züge kreuzen sollten.
Bei dem Unglück ist eine brauchbare Verständigung hinsichtlich des Kreuzungsbahnhofs offensichtlich unterbliegen.

Der Unfall führte dazu, dass nicht nur die beiden Fahrdienstlich strafrechtlich belangt wurden, sondern auch der zuständig Fahrplangestalter in der Bundesbahndirektion München, der den Fahrplan und damit die Luftkreuzung ausgearbeitet hatte, musste sich vor Gericht verantworten.

Seitdem sind Luftkreuzungen bei der Bahn verboten.


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