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Claudia schrieb am 29.5. 2009 um 11:58:43 Uhr über

MeinProblem

Hallo!

Ich habe einen GdB von 50, bin also schwerbeschädigt.

Da ich seit 12 Jahren in ein und derselben Firma arbeite und dieser GdB erst im Laufe meiner Arbeitszeit hier entstanden ist, hat sich für mich daraus nie ein jobtechnisches Problem entwickelt.

Nun bin ich aber aus privaten Gründen gezwungen, mich nach einem anderen Job umzusehen. Und da stellt sich mir nun die Frage: Bin ich dazu verpflichtet, in meiner Bewerbung/Lebenslauf bzw. später im Vorstellungsgespräch darauf hinzuweisen, dass ich schwerbeschädigt bin, sofern ich nicht ausdrücklich danach gefragt werde?

Ich weiß, dass es viele (vor allem kleinere) Firmen gibt, die (natürlich inoffiziell) grundsätzlich keine Schwerbeschädigten einstellen und denke, es schränkt meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt stark ein, wenn ich das immer mit angeben muss.

Wie sieht das Gesetz es vor - muss ich das von mir aus angeben, wenn mich niemand danach fragt?

Danke für Eure Antworten!
Claudia

P.S.: Bin natürlich gesundheitlich voll einsatzfähig, d.h. meine Schwerbeschädigung bedeutet nicht, dass ich öfter krank bin oder fehle als andere Mitarbeiter auch.


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